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   BVerwG, 29.04.1998 - 7 C 43.97, 7 PKH 23.97   

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BVerwG, 29.04.1998 - 7 C 43.97, 7 PKH 23.97 (https://dejure.org/1998,25408)
BVerwG, Entscheidung vom 29.04.1998 - 7 C 43.97, 7 PKH 23.97 (https://dejure.org/1998,25408)
BVerwG, Entscheidung vom 29. April 1998 - 7 C 43.97, 7 PKH 23.97 (https://dejure.org/1998,25408)
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  • BVerwG, 13.02.1995 - 7 C 53.94

    Besatzungsrechtliche Enteignung gem. Liste 3

    Auszug aus BVerwG, 29.04.1998 - 7 C 43.97
    Wie der beschließende Senat mit Urteil vom 13. Februar 1995 - BVerwG 7 C 53.94 - (BVerwGE 98, 1 [BVerwG 13.02.1995 - 7 C 53/94]) entschieden hat und seither in ständiger Rechtsprechung annimmt, beruhen die vom sog. demokratischen Magistrat von Groß-Berlin Ende 1949 nach Maßgabe der "Liste 3" zum Gesetz zur Einziehung von Vermögenswerten der Kriegsverbrecher und Naziaktivisten vom 8. Februar 1949 vorgenommenen Enteignungen grundsätzlich auf besatzungshoheitlicher Grundlage im Sinne von § 1 Abs. 8 Buchst. a VermG, soweit die enteigneten Vermögenswerte bereits beim Erlaß des genannten Gesetzes beschlagnahmt waren.

    Da mithin das in Rede stehende (Berliner) Vermögen des Großvaters der Klägerinnen im Gegensatz zu seinem übrigen Vermögen im Februar 1949 weiterhin beschlagnahmt war, wurde es von dem im Genehmigungsschreiben des Stadtkommandanten Generalmajor Kotikow vom 9. Februar 1949 enthaltenen Vollzugsauftrag der Besatzungsmacht an den Magistrat erfaßt, der deren Verantwortlichkeit für die Ende 1949 vorgenommene Enteignung begründete (vgl. dazu näher BVerwGE 98, 1 [BVerwG 13.02.1995 - 7 C 53/94]).

  • BVerwG, 08.11.1994 - 7 PKH 9.94

    Enteignung - Besatzungshoheitliche Grundlage - Enteignete Grundstück -

    Auszug aus BVerwG, 29.04.1998 - 7 C 43.97
    Das folgt - unabhängig von der vom Verwaltungsgericht verneinten, von den Klägerinnen hingegen bejahten Frage, ob dieser Bescheid Geltung auch für den sowjetischen Sektor von Berlin beanspruchte - schon aus dem Umstand, daß sich die sowjetische Besatzungsmacht nicht zuvor selbst mit dem Fall des Großvaters der Klägerinnen befaßt hatte (vgl. Beschluß vom 8. November 1994 - BVerwG 7 PKH 9.94 - Buchholz 112 § 1 VermG Nr. 31; Urteil vom 28. August 1997 - BVerwG 7 C 22.97 - ZOV 1997, 440).
  • BVerwG, 28.08.1997 - 7 C 22.97

    Enteignung - Aufhebung einer Enteignung - Rückgängigmachung einer Enteignung -

    Auszug aus BVerwG, 29.04.1998 - 7 C 43.97
    Das folgt - unabhängig von der vom Verwaltungsgericht verneinten, von den Klägerinnen hingegen bejahten Frage, ob dieser Bescheid Geltung auch für den sowjetischen Sektor von Berlin beanspruchte - schon aus dem Umstand, daß sich die sowjetische Besatzungsmacht nicht zuvor selbst mit dem Fall des Großvaters der Klägerinnen befaßt hatte (vgl. Beschluß vom 8. November 1994 - BVerwG 7 PKH 9.94 - Buchholz 112 § 1 VermG Nr. 31; Urteil vom 28. August 1997 - BVerwG 7 C 22.97 - ZOV 1997, 440).
  • BVerwG, 14.01.1998 - 7 B 339.97

    vermögensrechtlicher Enteignungsbegriff, Enteignung auf besatzungshoheitlicher

    Auszug aus BVerwG, 29.04.1998 - 7 C 43.97
    Dasselbe gilt für die dem Bescheid zugrundeliegende Anordnung in Nr. 4 des SMAD-Befehls Nr. 64, soweit darin die Rückgabe des zu Unrecht sequestrierten Besitzes angeordnet war (vgl. Beschluß vom 14. Januar 1998 - BVerwG 7 B 339.97 - VIZ 1998, 212).
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